31.01.2024

Recht, Gesetz und Förderung - das ändert sich 2024 für Bauherren

Zinsrutsch bei Baukrediten / Förderung lässt hoffen

Anfang 2024 gibt es für Bauherren und Immobilienkäufer einen Hoffnungsstreif am Horizont: Die Kredite sind aktuell etwas günstiger, auch die Immobilienpreise sinken gerade noch - so wird die Lage für Hauskäufer gerade besser. Auf dem Markt sind vor allem Immobilien mit schlechter Energieeffizienz, eine neue Förderung könnte da gerade recht kommen. Apropos Förderung: Hier steht einiges in den Startlöchern! Das müssen Sie 2024 wissen.

Neubauten mit BaugerüstBild größer anzeigen

Das Jahr 2024 könnte für Bauherren und Immobilienkäufer besser und ruhiger werden als das vergangene Krisenjahr

Foto: aktion pro eigenheim

Förderung für Neubau und Immobilienkauf
Trotz des noch andauernden Stopps im KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau KfN" sieht die Förderlandschaft für Bauherren und Immobilienkäufer für 2024 nicht ganz so schlecht aus: KfN wird voraussichtlich im Februar wieder anlaufen, "Wohneigentum für Familien WEF" soll ab März noch einmal verbessert werden und das neu geplante "Jung kauft Alt JkA" könnte im Sommer 2024 an den Start gehen. --> Einen Komplettüberblick zur Förderung von Neubau und Immobilienkauf 2024 gibt es hier.

GEG 2024: Heizen mit erneuerbaren Energien wird Pflicht
Zu Beginn des Jahres ist eine überarbeitete Version des Gebäudeenergiegesetzes in Kraft getreten, das GEG 2024. Für Neubauten innerhalb eines Neubaugebiets bedeutet das, dass dürfen nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die Wärme aus mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien bereitstellen. Für Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen, bis die Wärmepläne der Kommunen vorliegen (spätestens Mitte 2026 in größeren Gemeinden und ab Mitte 2028 in kleineren Gemeinden). Für Neubauten in Baulücken gelten diese Übergangsfristen auch. --> GEG 2024 - diese Heizungen sind jetzt erlaubt

Bauzinsen 2024
Die Zinsentwicklung zu Beginn des Jahres ist für Bauherren erfreulich, zuletzt sind die Zinsen kräftig gesunken, Baukredite gibt es schon ab 3 Prozent und damit günstiger als Anfang letzten Jahres. Die entspanntere Zinsentwicklung führt zusammen mit aktuell noch sinkenden Preisen für Bestandsimmobilien zu verbesserten Rahmenbedingungen für Immobilienkäufer.

Höhere Einkommensgrenze für Arbeitnehmersparzulage                               
Zum 1. Januar 2024 wurden die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage auf ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete angehoben. Damit ist Bausparen jetzt für deutlich mehr Haushalte eine attraktive Option, um Eigenkapital für Wohneigentum anzusparen.

Grunderwerbsteuer sinkt in Thüringen
Thüringen entlastet Bauherren und Immobilienkäufer, die Grunderwerbsteuer beträgt seit Anfang 2024 nur noch 5 Prozent (statt vorher 6,5 Prozent). --> Grunderwerbsteuersätze aller Bundesländer
                                         
Eigenheimrente: Wohn-Riester jetzt auch für Sanierungsmaßnahmen                              
Seit Anfang 2024 können Eigentümer ihr angespartes Riester-Guthaben förderfähig für die energetische Sanierung der selbst genutzten Wohnimmobilie einsetzen. Dazu können sie auch ein Wohn-Riester-Bauspardarlehen in Anspruch nehmen.    

Hohe Energiekosten - Neubau am besten nur mit Photovoltaik-Anlage
Höhere Netzentgelte, gestrichene Preisbremsen, höhere CO2-Abgabe: Die Energiekosten steigen 2024 wieder. Günstig ist Strom nur vom eigenen Dach, auf eine Photovoltaik-Anlage sollten Bauherren also nicht verzichten, zumal die Rahmenbedingungen für Solaranlagen nach wie vor sehr gut sind. Nach Baden-Württemberg und Berlin gilt seit 2024 auch in Hamburg eine Solar- beziehungsweise Photovoltaik-Pflicht für Neubauten. Weitere Bundesländer folgen 2025.

 
 
 
Quelle: aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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